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Ortsrecht

Nach § 1 Absatz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) verwalten die Gemeinden in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.

Nach § 6 Absatz 1 NGO können die Gemeinden im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Im übertragenen Wirkungskreis können Satzungen aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden.

Die von der Samtgemeinde Lengerich und den Mitgliedsgemeinden Bawinkel, Gersten, Handrup, Langen, Lengerich und Wettrup erlassenen Satzungen werden im Ortsrecht zusammengefasst. Auf der linken Seite können Sie die jeweilige Gemeinde mit den erlassenen Satzungen aufrufen.

Alle im folgenden Ortsrecht genannten DM-Beträge sind durch die Euroumstellungssatzung seit dem 1. Januar 2002 als Euro-Beträge zu verstehen. Hierbei ist der amtliche Umrechnungskurs von 1,00 € = 1,95583 DM anzuwenden.