Zum 01.01.2005 ist die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Kraft getreten.
Hauptaufgabe des Amtes ist die Bewilligung der passiven Leistungen (Geldleistungen) nach diesem Gesetz. Desweiteren ist das Amt mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Hilfe zum Lebensunter-halt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen beauftragt.
Außerdem ist das Amt verantwortlich für die Gewährung von Leistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ihre Ansprechpartner/in sind:
Herr Kötting: 05904/9328-17
Frau Stolle-Löwer: 05904/9328-18
Herr Wichmann: 05904/9328-20
