Textversion

Sie sind hier:

Abfallwirtschaft

Ansprechpartner

Anliegen A-Z

Arbeit und Soziales

Datenschutzbeauftragter

Fundbüro

Gleichstellungsbeauftragte

Jugend & Familie

Neuer Personalausweis

Notrufnummern

Öffnungszeiten der Verwaltung

Organisation

Ortsrecht

Bauleitplanung Bekanntmachungen

Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen

Schiedsmann

Seniorenbeauftragter

Standesamtliche Nachrichten

Wohnbaugebiete

Allgemein:

Startseite

Notdienst

Kontakt

Call-Back-Service

Sitemap

Impressum

Schiedsamtsangelegenheiten

In bestimmten Angelegenheiten ist vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft ein Schiedsamtsverfahren vorgesehen. Dieses gilt häufig z. B. in Nachbarschafts- oder in Beleidigungsangelegenheiten.

Das Schiedsamt ist eine offizielle, aber außergerichtliche Institution zur Beilegung von Privatstreitigkeiten. Für den Schiedsmann/die Schiedsfrau besteht Amtsverschwiegenheit und Unparteilichkeit.

In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, das Schiedsamt in Anspruch nehmen. Es gibt Schlichtungsverfahren in

bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,wie z. B. Einschränkung einer Mietsache, Haftungsansprüche aus Verträgen, mangelhafter Werkvertrag, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Schadenersatz, Schmerzensgeld oder vermögensrechtliche ForderungenStrafsachen,z. B. aufgrund von Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Sachbeschädigung, oder Verletzung des Briefgeheimnisses gemischte Streitigkeiten (Privatklagedelikte),z. B. wenn der Antragsteller bei Strafsachen (beispielsweise Körperverletzung oder Sachbeschädigung) auch vermögensrechtliche Ansprüche geltend macht.
Allerdings sind Streitigkeiten in Familienstandssachen und Personenrecht, Arbeitsgerichtssachen sowie Beurkundungen und Beglaubigungen ausgeschlossen.

Jeder kann eine Schiedsperson völlig unbürokratisch kontaktieren.

Derzeitige Schiedsperson für die Samtgemeinde Lengerich ist

Herr
Wilhelm Brans
Kirchstr. 8
49838 Wettrup
Tel. (0 59 09) 3 80

zum Vertreter wurde gewählt

Herr
Hermann Albers
Wahbruch 3
49844 Bawinkel
Tel. (0 59 63) 14 24

Weitere Informationen zum Schiedswesen finden Sie im Internet unter www.schiedsamt.de