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Gebiete „positiv festlegen“
el Lengerich.

„Welches ist der richtige Weg zur planungsrechtlichen Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich?“ Mit diesem und weiteren, in vielen Kommunen der Region aktuellen Themen des Baurechts. beschäftigten sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Bauamtsleiter im Bezirk Weser-Ems auf ihrer jüngsten Sitzung in Lengerich.

Samtgemeindebürgermeister Matthias Lühn und Bauamtsleiterin Angelika Lügering begrüßten die mehr als 60 Teilnehmer und stellten die Planungen der Gemeinde Lengerich vor, die in den nächsten Jahren im Rahmen der Dorferneuerung und des städtebaulichen Förderprogramms „Aktive Orts- und Stadtteilzentren“ in Lengerich realisiert werden sollen.
Baudirektor Dieter Müller von der Stadt Meppen erläuterte am Beispiel seiner Kommune das Vorgehen bei der planungsrechtlichen Steuerung von Tierhaltungsanlagen. Er wies darauf hin, dass die Landwirtschaft und mit ihr die Tierhaltung in einer Region wie dem Emsland einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstelle.

Gute Rahmenbedingungen und die durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft geförderte Entwicklung – weg vom bisherigen bäuerlichen Maßstab hin zu gewerblichen Dimensionen – hätten dazu geführt, dass insbesondere im Emsland innerhalb weniger Jahre ein erhebliches Wachstum von tierhaltenden Betrieben zu verzeichnen sei. Belegt werden könne diese Entwicklung, so der Referent, unter anderem mit den Zuwachszahlen von Hähnchenmastbetrieben im Landkreis.

Dies führe insbesondere bei ungünstiger Standortwahl zu Konflikten mit den übrigen vorhandenen und beabsichtigten Nutzungen im Stadtgebiet.

„Die Stadt Meppen hat daher in einem umfangreichen Planungsprozess durch die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung so genannte Eignungsgebiete für die Tierhaltung ausgewiesen“, erläuterte Müller. Diese positive Festlegung von Gebieten führe zu einer Ausschlusswirkung für den übrigen Planungsraum. Durch ergänzende verbindliche Bauleitplanung würden darüber hinaus weitere Planungsregelungen getroffen.

Im weiteren Verlauf der Bauamtsleitertagung referierte Rechtsanwalt Dr. Niewerth aus Oldenburg über Erfahrungen mit Normenkontrollverfahren im öffentlichen Baurecht.

Meinhard Abel, Referent des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Hannover, informierte die Bauamtsleiter insbesondere über den aktuellen Stand des Konjunkturpakets II. Daneben wies er auf die vielfältigen Änderungen des Vergaberechts hin, die aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften und der Änderung des Niedersächsischen Vergabegesetzes ergangen seien.

Bauamtsleiter - Foto Krüssel


Als Abschluss der Tagung der Bauamtsleiter unter Leitung von Hermann Kemper, Baudezernent der Stadt Haren, stand der Besuch des Wasserwerkes Grumsmühlen auf der Tagesordnung. Foto: Heinz Krüssel